Ferienwohnung am HOFJÄGERHAUS
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Der Preis für eine Übernachtung beträgt
Kinder bis 13 Jahre Übernachten kostenfrei. Mindestaufenthalt 3 Nächte. Ab der 6. Übernachtung erfolgt ein Nachlass von 10% auf den Preis für den Gesamtaufenthalt.
Waschmaschine und Trockner sind im Haus vorhanden und können gegen Gebühr genutzt werden.
Hunde auf Anfrage – ab Euro 5,00/Nacht – Ohne Futter. Ein eingezäunter Auslauf ist vorhanden. Die Beseitigung der Hinterlassenschaften ist verpflichtend!
Eine Anzahlung ist sofort nach der Buchungszusage fällig.
Wir bitten Sie die Ferienwohnung am Abreisetag bis 11.00 Uhr zu verlassen. Die Anreise ist zwischen 14.00 Uhr und 18.00 Uhr möglich.
Sie wohnen in einem denkmalgeschützten Haus der Stadt Gotha. Aus brandschutz-technischen Gründen wurde die Ferienwohnung als Nichtraucherwohnung konzipiert. Aus Rücksicht und Respekt gegenüber allen Gästen ist das Rauchen im gesamten Haus sowie auf dem Balkon nicht gestattet. Bei Nichtbeachtung des Rauchverbotes erlaube ich mir einen Betrag in Höhe von Euro 150,00 für Reinigungskosten zu berechnen. Es besteht eine Rauchermöglichkeit vor dem Nachbargebäude.
Wohnung und Garten stehen nicht für private Feste zur Verfügung.
Die Ferienwohnung darf nur mit der in der Mietbestätigung angegebenen Personenzahl belegt werden.
Für Monteure steht die Wohnung nicht zur Verfügung.
Aufgrund der hohen Nachfrage nach Übernachtungen beachten Sie bitte, dass der Rücktritt vom Vertrag nur bis 15 Tage vor dem Anreisetag kostenfrei möglich ist. Bei Rücktritt vom 5. bis 14. Tag vor Anreise wird die Anzahlung einbehalten. Danach ist der volle Mietpreis zu zahlen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung
Eine Anfahrtsskizze entnehmen Sie bitte meiner Internetadresse www.ferienwohnung-hofjaegerhaus-gotha.de
Der Mieter hat Haus und Einrichtung der Ferienwohnung mit größmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Sollten trotzdem Schäden irgendwelcher Art enstehen, ist der Mieter verpflichtet, diese dem Vermieter anzuzeigen. Für Schäden, die auf grob fahrlässiges Verhalten des Mieters und seiner Begleitpersonen zurückzuführen sind, ist der Mieter in voller Höhe zum Schadenersatz verpflichtet.